Wir freuen uns ganz besonders über Ihre Spende:
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Ihre Überweisung
Zuwendungsbestätigung - Spendenquittung
wird ausgestellt durch Kassenwart:
Markus Pompejus
E-Mail: kassierer@cvjm-lollar.de
Für Spenden über 300 € stellen wir auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach Vorgaben des Finanzamtes im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes für Sie aus.
Bitte dazu die genaue Adresse mitteilen.
Die Grenze für den vereinfachtem Zuwendungsnachweis ist von 200 Euro auf 300 Euro angehoben worden (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Für Zuwendungen bis zu 300
Euro, die dem Zuwendungsempfänger nach dem 31.12.2019 zugeflossen sind (§ 84 Abs. 2c EStDV), genügt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Ein
Zuwendungsnachweis nach amtlichem Mustertext ist nicht erforderlich.
Anwendung ab
01.01.2021, Art. 50 Abs. 4 JStG 2020.
Die Buchungsbestätigung muss folgendes enthalten: - Name und Konto-Nr. des Auftraggebers und Empfängers - den Betrag - den Buchungstag.
Die Bestimmungen des Finanzamtes zum Thema
Zuwendungsbestätigung können Sie hier nachlesen:
einfach den Button Finanzamt Service Hessen anklicken!
CVJM Lollar
Lumdastraße 27
35457 Lollar
E-MAIL: info@cvjm-lollar.de
Volksbank
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