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Zuwendungsbestätigung - Spendenquittung
Für Spenden über 200 € stellen wir auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbestätigung (Spenden-quittung) nach Vorgaben des Finanzamtes im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes
für Sie aus.
Bitte dazu die genaue Adresse mitteilen.
Die Grenze für den vereinfachtem Zuwendungsnachweis ist von 200 Euro auf 300 Euro angehoben worden (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Für Zuwendungen bis zu 300
Euro, die dem Zuwendungsempfänger nach dem 31.12.2019 zugeflossen sind (§ 84 Abs. 2c EStDV), genügt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Ein
Zuwendungsnachweis nach amtlichem Mustertext ist nicht erforderlich.
Anwendung ab
01.01.2021, Art. 50 Abs. 4 JStG 2020.
Die Bestimmungen des Finanzamtes zum Thema
Zuwendungsbestätigung können Sie hier nachlesen:
einfach den Button Finanzamt Service Hessen anklicken!
Zitat daraus:
Dazu ist dem Finanzamt bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016 eine von der begünstigten Organisation nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) vorzulegen.
Auch ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist eine solche Zuwendungs-bestätigung für den Steuerabzug notwendig. Sie muss aber nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorgelegt werden.
Bei Zuwendungen bis 200 € (sog. Kleinspenden) genügt dagegen als Nachweis für das Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts und der von der begünstigten Organisation hergestellte Beleg, z. B. Durchschrift des Überweisungsträgers oder an dem Überweisungsträger anhängender Abschnitt
oder zum Download zur Verfügung gestellter Beleg mit folgenden Angaben: - der steuerbegünstigte Zweck - Angaben über die Freistellung der Organisation von der Körperschaftsteuer - Angaben, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Die Buchungsbestätigung muss folgendes enthalten: - Name und Konto-Nr. des Auftraggebers und Empfängers - den Betrag - den Buchungstag.
CVJM Lollar
Lumdastraße 27
35457 Lollar
MAIL: info@cvjm-lollar.de
Volksbank
Mittelhessen eG
IBAN:
DE73 5139 0000 0061 0169 02
BIC: VBMH DE5F XXX